Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue europäische Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsbilanz zu veröffentlichen.
Das Ziel des Gesetzes ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit nachhaltiger Unternehmensaktivitäten zu erhöhen. Als erster Gesetzgeber fordert die Europäische Union mit der CSRD eine doppelte Wesentlichkeit. Somit müssen sich nicht nur externe Einflussfaktoren in der unternehmerischen Finanzbuchhaltung widerspiegeln, sondern auch die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Umwelt (ESG) bewertet werden. Wie dies geschehen soll, ist in den neuen Bilanzierungsrichtlinien für nachhaltiges Wirtschaften (ESRS) festgeschrieben, die noch in nationalen Gesetzen umgesetzt werden müssen.
Das Gesetz gilt seit dem 1. Jänner 2024 und betrifft unter anderem Unternehmen, die mindestens 2 dieser 3 Kriterien erfüllen:
> 250 Mitarbeitende
> 40 Mio. € Umsatz
> 20 Mio. € Bilanzsumme
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Das CSRD-Gesetz stellt eine große Herausforderung, aber auch eine große Chance für Unternehmen dar. Denn es erfordert nicht nur eine Anpassung der bestehenden Prozesse und Systeme, sondern auch eine klare Definition und Kommunikation der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele. Nur so können sich Unternehmen als verantwortungsvolle und zukunftsfähige Akteure positionieren.
In 40 Minuten geben wir Ihnen einen Überblick über das CSRD-Gesetz und zeigen, wie Sie es erfolgreich umsetzen können.
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